Mit dem DNK das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz erfolgreich umsetzen
Mit dem DNK kann das
Einige hundert Unternehmen stehen in diesem Jahr vor der neuen Herausforderung, das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) anzuwenden. Dafür wurde vom Deutschen Nachhaltigkeitskodex eine Orientierungshilfe für Anwender entwickelt, denn bis Ende April diesen Jahres muss eine nichtfinanzielle Erklärung oder ein entsprechender Bericht vorliegen.
In der Regel gibt das DNK-Team innerhalb von zwei bis drei Wochen Rückmeldung. Als berichtspflichtiges Unternehmen, das die nichtfinanzielle Erklärung bzw. den Bericht dem Aufsichtsrat vorlegen muss, sollte ein entsprechender zeitlicher Vorlauf von ca. sechs Wochen eingeplant werden. Erst nach Einreichen der Entsprechenserklärung bis zum Abschluss der formalen Prüfung durch das DNK-Team kann dem Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zur inhaltlichen Prüfung vorgelegt werden.
Das DNK-Büro in Berlin bietet weiterhin auch die formelle Durchsicht auf DNK-Konformität an. Es übernimmt allerdings keine Haftung für die Qualität, Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit der in den Entsprechenserklärungen enthaltenen Informationen und ob so die rechtlichen Anforderungen der Berichtspflicht nach dem CSR-RUG erfüllt werden.
Daher liegt die Verantwortung für die Richtigkeit und Qualität der nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte und damit die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ausschließlich bei den berichtenden Unternehmen.
Berücksichtigen Sie also ausreichend Zeit für den Erstellungsprozess. Gerade beim ersten Mal wird der Zeitaufwand für das Sammeln der Daten oft unterschätzt.
Hier finden Sie den DNK-Leitfaden als Anwendungshilfe.
Falls Sie für Ihre Mitarbeiter in den DNK einführen wollen, bieten wir Ihnen ab April auch Tagesseminare „CSR-Berichtspflicht – der DNK als Berichtsinstrument und die Chancen von CSR“ an.