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Globale Lieferketten – Risikomanagement in Zeiten vom Coronavirus?

Eigentlich sollten es selbstverständlich sein, dass Unternehmen auch in Drittstaaten vehement gegen Menschenrechtsverletzung vorgehen. Aber große Wirtschaftsverbände, die in der globalen Wirtschaft einen Vorbildcharakter hätten, wehren sich gegen verbindliche Regelungen.

Ob Massaker in Platinminen oder der Einsatz von verbotenen Pestiziden in Brasilien und Südafrika, Beispiele gibt es viele, dass große Unternehmen wie BASF oder Bayer hier gerne wegschauen und die Gesundheit der Bewohner*innen und Landarbeiter*innen auf´ s Spiel setzen. Daraus ergab sich die Forderung, dass endlich ein Gesetz deutsche Unternehmen im Ausland in die Pflicht nehmen soll.

Durch Sanktionen bei mangelnder Sorgfaltspflicht oder Fahrlässigkeit sollen die Menschenrechte und die Umwelt geschützt werden.

Ende 2016 verabschiedete die deutsche Regierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Unternehmen sollen Verantwortung für Menschenrechte und die Umwelt in ihren Lieferketten übernehmen. Bei Fahrlässigkeit, Vorsatz und mangelndem Engagement drohen ihnen Sanktionen. Durch ein Monitoring soll geprüft werden, ob die freiwillige Selbstverpflichtung ausreicht, oder ob nicht doch ein nationales Gesetz notwendig ist.

Nach den ersten Ergebnissen erfüllen weniger als 20 Prozent aller befragten deutschen Unternehmen die Auflagen. Die Koordinatorin und Rechtsexpertin Johanna Kusch der Initiative Lieferkette fordert eine gesetzliche Regelung, die auch Sanktionen beinhaltet.

Die Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie Entwicklungszusammenarbeit wollten Eckpunkte eines möglichen Gesetzes vorstellen. Dann kam die Corona-Krise und nun soll erst einmal davon abgesehen werden, damit die Deutsche Wirtschaft nicht noch zusätzlich belastet wird.

Gerade in der Textilindustrie haben deutsche Unternehmen ohne Vorwarnung alle Bestellungen storniert und über Nacht tausende Frauen arbeitslos gemacht. Dies zeigt, wie wichtig eine deutsche Regelung zur Sorgfaltspflicht ist. Nach einer Studie der EU Kommission im Februar 2020 begrüßen 70 Prozent der befragten Unternehmen eine internationale Regelung, damit hier mehr Rechtssicherheit herrscht.