Aufgepasst beim Begriff „Klimaneutralität“ in Kommunikation und Werbung
Die Wettbewerbszentrale strebt Rechtssicherheit beim Begriff „Klimaneutralität“ an. In Zeiten des Klimawandels ist es in der Wirtschaft in Mode, sich als klimaneutrales Unternehmen zu bezeichnen. So sollen Verbraucher*innen angesichts des fortschreitenden Klimawandels ein gutes Gefühl bekommen, dass sie mit ihrem Konsum den Klimawandel nicht noch anheizen. Aber was ist unter klimaneutral zu verstehen?
Oft kaufen Unternehmen CO2-Zertifikate, mit denen dann die im Unternehmen angefallenen CO2-Emissionen ausgeglichen werden. Dieses Geld wird häufig in Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern investiert, um dort CO2-Emissionen zu reduzieren. So kann der Eindruck erweckt werden, dass mit emissionsvermeidenden bzw. emissionsreduzierenden Maßnahmen die Klimaneutralität erreicht wird.
Die Wettbewerbszentrale, eine Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft, die den fairen Wettbewerb schützen soll, will dies jetzt rechtlich klären lassen und hat große Unternehmen abgemahnt. Einige Unternehmen wollen diese Bezeichnung nicht mehr nutzen, andere teilen nicht die Auffassung der Wettbewerbszentrale, dazu gehört auch ein großer Lebensmittel-Discounter.
CO2-Kompensationen von Restemissionen im Unternehmen helfen dem Klimaschutz, aber es muss Transparenz bei den Projekten herrschen, denn Klimamarketing ist ein heißes Thema. Wer eine Tonne CO2 mit nur einem Euro kompensiert, der betreibt Greenwashing, deshalb braucht es hier mehr Transparenz und Sicherheit.