UBA fordert aussagefähige Informationen zur Nachhaltigkeit in Unternehmen
Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts (UBA), äußerte sich kritisch zu den Nachhaltigkeits-informationen großer DAX-Konzerne. Nach der derzeitigen CSR-Richtlinie sind die Vorgaben viel zu vage, so dass die Berichtspflicht das Thema Nachhaltigkeit in den Unternehmen nur lückenhaft abbildet. Eine aktuelle Studie (228 Unternehmen) zeigt, über Klima, Wasser, Ressourcen und Abfall wird zwar berichtet, aber mit großen Lücken.
Der Klimaschutz ist dabei das dominante Umweltthema. Für das Jahr 2019 berichteten 80 Prozent der Unternehmen über Klima, sogar mehr als die Hälfte auch zu Klimazielen. Auch Pläne zu Klimaneutralität werden vorgestellt. Nur ein Drittel berichtet, inwieweit die Klimaziele mit Maßnahmen erreicht werden sollen und mit welchen Kennzahlen es kontrolliert werden soll. Aber erst mit diesen drei Faktoren ist nachvollziehbar, wie ernsthaft das Thema im Unternehmen bearbeitet wird.
Leider wird über die Themen Wasser, Abfall, Luft und Biodiversität und die Aktivitäten zu diesen Themen im Unternehmen viel weniger berichtet.
Auch die Informationen zu den Lieferketten zeigen Lücken. Nur knapp ein Viertel berichtet über Hochrisiko-Lieferketten.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Unternehmen die ein Umweltmanagement oder bei der Berichterstattung Standards wie Global Reporting Initiative (GRI) oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) nutzen, besser aufgestellt sind.
Auf EU-Ebene wird gerade die CSR-Richtlinie überarbeitet und ein Vorschlag der EU-Kommission diskutiert. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wird wachsen.
Alle in der EU gemeldeten Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, sowie große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und die meisten Banken und Versicherungen müssen nichtfinanzielle Kennzahlen berichten. Außerdem soll die Schwelle der Beschäftigten von 500 auf 250 reduziert werden.
Nach diesen Regeln würden in Deutschland dann anstatt bisher nur 500 Unternehmen mindestens 5.000 Unternehmen berichtspflichtig werden. Diese Änderungen sollen schon für das Berichtsjahr 2023 gelten.