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EU will Lieferketten stärker unter die Lupe nehmen!

Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltsgesetz hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeiter*innen ab dem Geschäftsjahr 2023, ab dem Geschäftsjahr 2024 sogar ab mindestens 1.000 Mitarbeiter*innen besondere Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen müssen. 

Nun ist auf EU-Ebene eine Verschärfung geplant. Unternehmen ab 500 Mitarbeiter und einem Umsatz von 150 Mio. €  sollen für ihre Lieferketten Verantwortung übernehmen. Hinzu kommen noch Unternehmen, die mehr als die Hälfte ihres Umsatzes in einem sogenannten „Risikosektor“ wie z. B. Textilbranche oder auch die Lebensmittebranche sowie die Förderung von Rohstoffen.  Während das deutsche Gesetz nur die direkten Zulieferer betrifft und keine Haftung beinhaltet, will die EU eine Verknüpfung von Aufsicht über die Lieferketten und Bonuszahlungen. Die Unternehmen sollen für die Kontrolle von Umwelt-, Klima- und Menschenrechtsverstößen in Drittstaaten verantwortlich gemacht werden.