Klare Vorgaben für „Klimaneutralität“ und „grüne Werbung“
Nachhaltigkeit boomt und viele Unternehmen bewerben ihre Produkte mit nachhaltig, ökologisch, grün oder klimaneutral. Leider wird dabei oft mehr versprochen als gehalten werden kann. Für viele dieser Behauptungen fehlen belastbare Belege, um als „grün“ beworben werden zu können, so Verbraucherschützer*innen und ist somit „Greenwashing“.
Immer wieder setzen sich Gerichte damit auseinander. Die Wettbewerbszentrale gegen unlauteren Wettbewerb hat hier schon Unterlassungen erzielt, aber auch Unternehmen haben schon erfolgreich geklagt.
Nun wird auf EU-Ebene an einer Richtlinie gearbeitet, die Klarheit schaffen soll. Wenn Unternehmen klima- und umweltfreundliche Produkte bewerben wollen, sollen sie klare Vorgaben erfüllen wie z. B. allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse oder einschlägige internationale Standards. Außerdem sollen Methodik und Belege für die Bewertung öffentlich zugänglich sein. Auch für neue privatwirtschaftliche „grüne Labels“ sollen die Hürden für die Umweltkennzeichnung erhöht werden, damit sie einen erheblichen ökologischen Nutzen haben.
Bisher handelt es sich um einen internen Entwurf, der im März vorgelegt werden soll. Wir bleiben dran.