Veränderte Lieferketten durch CBAM
Ab Oktober 2023 tritt das CO2-Grenzausgleichsystems (carbon border adjustment mechanism – CBAM) in Kraft. So will die EU ihrem Ziel näherkommen, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden.
Dies gilt für eingeführte Waren wie Düngemittel, Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Wasserstoff, deren CO2-Fussabdruck dokumentiert werden muss.
Zwar gibt es noch eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2025, in der nur beschränkte Verpflichtungen erfüllt werden müssen, aber viele Unternehmen sind noch nicht vorbereitet, wie das Ergebnis einer Umfrage einer Unternehmensagentur ergab. Hier werden hohe Kosten erwartet, die die Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinfluss können.
Allerdings ist bisher nur knapp die Hälfte der Firmen auf die ab Oktober geltende Meldepflicht für die CO2-Emissionen vorbereitet.
Dieses CBAM-System ist ein Teil des »Green Deal«, mit dem die EU-Kommission den Kontinent bis 2050 klimaneutral machen will. Für die Einfuhr bestimmter außerhalb der EU hergestellter Waren müssen die Unternehmen Zertifikate erwerben, die der Menge der bei der Herstellung dieser Waren entstandenen Emissionen entsprechen.
So sollen die innerhalb der EU produzierten Güter durch die steigenden hiesigen CO2-Preise nicht an Wettbewerbsfähigkeit verlieren – und Kunden auf günstigere, aber klimaschädlichere Nicht-EU-Anbieter ausweichen. 40 Prozent der Unternehmen erwarten nach der Umfrage mit höheren Importkosten, die zu Veränderungen in ihren Lieferketten führen können.
Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Website des Zolls.