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Mautpflicht für mehr Klimaschutz – mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen entstehen im Verkehrsbereich durch Nutzfahrzeuge!

Seit 2005 gibt es für LKW eine Mautpflicht. Damit es einen Anreiz zum Umstieg auf klimafreundliche Antriebe gibt, wird die Maut jetzt an den CO2-Ausstoß gekoppelt. Grundlage ist die geänderte Eurovignetten-Richtlinie aus dem Jahr 2022, die u. a. eine CO2-Differenzierung für schwere Nutzfahrzeuge bis zum März 2024 vorsah. Ab Juli 2024 ist nun die Mautpflicht auf alle LKW mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ausgedehnt . Damit soll der Umstieg auf umweltfreundliche Antriebsarten gefördert werden und alternative Antriebe für die Transportwirtschaft attraktiver werden. Der CO2-Aufschlag schlägt mit 200 Euro pro Tonne CO2 zu Buche. So ergeben sich vier Kostenteile für die Maut: Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung, der Lärmbelastung und des CO2-Austosses. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind davon befreit.

Die Mauteinnahmen sollen zweckgebunden für die Verbesserung der Bundesfernstraßen-Infrastruktur genutzt und für Maßnahmen im Mobilitätsbereich verwendet werden, mit Schwerpunkt auf den Bundesschienenwegen.

Emissionsfreie Fahrzeuge sind bis zum 31. Dezember 2025 noch von der Mautpflicht befreit. Ab Januar 2026 gilt für sie ein um 75 Prozent reduzierter Mautteilsatz für die Kosten der Infrastruktur – zuzüglich der Mautteilsätze für Luftverschmutzung und Lärmbelastung.