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Ab Frühjahr 2025: Hersteller von Einwegkunststoffen müssen Abgabe entrichten!

Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2019/904. So sollen die schädlichen Auswirkungen von Kunststoffprodukte auf die Umwelt reduziert werden, die Vermüllung des öffentlichen Raums. Im Mai 2023 wurde die EU-Richtlinie mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in nationales Recht umgesetzt. Dies betrifft zehn Produktkategorien. Damit sollen sich die Hersteller an den Kosten für das Einsammeln von Einwegkunststoffprodukten in Straßen und Parks beteiligen. So sollen die Kommunen entlastet werden, die die finanziellen Belastungen der Müllbeseitigung bisher alleine tragen müssen.

Die Herstellerunternehmen müssen sich auf der digitalen Plattform DIVID registrieren und zahlen dann eine Abgabe, die in einen Fonds fließt. Die Ausschüttung erfolgt dann insbesondere an Städte und Kommunen.

UBA-Präsident Dirk Messner ist optimistisch: „Ich bin sicher, dass der Einwegkunststofffonds einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit des öffentlichen Raums leisten wird. Abfall bekommt einen Preis – das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte und gegen das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen, Plastikbechern oder Plastiktüten“.