Soziale und ökologische Kriterien bei öffentlicher Vergabe – Reform des Vergaberechts
Eine umfassende Reform des öffentlichen Vergaberechts wurde am 12. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt. Hier wurde der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der sog. EU-Schwellenwerte reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwenderfreundlicher gestaltet. Nun gibt es mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. So bietet das geltende Vergaberecht öffentlichen Auftraggebern viele Möglichkeiten, strategische Aspekte im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. So können Leistungen ausgeschrieben werden, die umweltbezogene, soziale und innovative Belange in besonderer Weise berücksichtigen.
Öffentliche Auftraggeber können z. B. ein bestimmtes Gütezeichen als Beleg dafür verlangen, dass die Liefer- oder Dienstleistung den in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht.
Kleine und mittlere Unternehmen sollen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht benachteiligt werden. So wird ein Anreiz geschaffen, sich stärker um öffentliche Aufträge zu bemühen. Das Volumen der öffentlichen Aufträge beträgt jährlich ca. 360 Mrd. Euro in Deutschland.
Durch die Reform werden drei neue EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umgesetzt. Die wesentlichen Regelungen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht worden. Das Vergabeverfahren soll künftig weitgehend elektronisch abgewickelt werden und die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen beschleunigen.
Hier geht´s zum neuen Vergaberecht.