Umsetzung der CSR-Berichtspflicht ist in Arbeit – nicht berichten kann für Unternehmen teuer werden!
Für das Geschäftsjahr 2017 müssen Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter haben, neben finanziellen Informationen auch eine nichtfinanzielle Erklärung für die Bereiche Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption abgeben.
Im Frühjahr 2016 wurde der Referentenentwurf für das Umsetzungsgesetz vorgestellt und es konnten Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Danach sind große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen betroffen, die eine Bilanzsumme von 20 Mio. Euro oder Umsatzerlöse von 40 Mio. Euro und zugleich die Zahl von 500 Arbeitnehmern überschreiten. Im Gegensatz zur EU-Richtlinie sind nach dem Entwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auch haftungsbeschränkte Personengesellschaften und Genossenschaften betroffen.
Mit der nichtfinanziellen Erklärung soll eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Unternehmensführung gefördert werden und für die Öffentlichkeit eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit erreicht werden. Es muss aber nicht alles berichtet werden, denn es gilt das Prinzip: Comply or Explain (berichten oder plausibel erklären warum nicht). Zum Beispiel kann aus Gründen des Wettbewerbs darauf verzichtet werden, bestimmte Kennzahlen zu nennen. Es muss aber erklärt werden, warum nicht berichtet wird. Kommt ein berichtspflichtiges Unternehmen der Veröffentlichung der Informationen nicht nach, so kann das teuer werden, es können erhebliche Bußgelder verhängt werden. Sie können bis zu 10 Mio. Euro betragen und bemessen sich nach Umsatz und Gewinn. Bis zum Ende des Jahres 2016 muss die Richtlinie umgesetzt werden.
Da sind wir doch sehr gespannt, ob und wie das Gesetz im parlamentarischen Verfahren noch bis zum Ende des Jahres verändert wird.