Neues aus der EU zum Verbraucherschutz – reparieren statt wegwerfen und keine Zwangsarbeit mehr
Damit in der EU der Elektronikschrott und die Müllberge reduziert werden, haben die Verbraucher*innen das Recht auf Reparatur. In Deutschland macht das z. B. circa 4500 Tonnen Elektroschrott. Das ist eine gigantische Verschwendung von Ressourcen und Energie. Mit dem neuen EU-Gesetz soll die Kreislaufwirtschaft angekurbelt werden. Oft ist es so, dass ein Gerät schon kurz nach der Gewährleitungsfrist kaputt geht. Anstatt es reparieren zu lassen ist der Kauf oft günstiger und es gibt auch keine andere Wahl: Viele Geräte können nur schwer oder gar nicht repariert werden.
Mit dem „Recht auf Reparatur“ soll es in der EU anders werden. Die Gewährleistungsfrist wird um ein Jahr verlängert. Wo es möglich ist, sollen danach einfache und kostengünstige Angebote zur Reparatur geben.
Die Vorlage einen deutschen „Reparaturgesetzes“ ist noch für dieses Jahr geplant.
Keine Produkte aus Zwangsarbeit mehr in der EU
Es wurde eine wichtige Hürde beim Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit in der EU genommen. Das EU-Parlament stimmte dafür, das Produkte an EU-Grenzen beschlagnahmt und nicht mehr in die EU kommen sollen. Die Zustimmung der EU-Staaten gilt für das Vorhaben als Formsache. Wenn Zwangsarbeit in der Lieferkette von Produkten vermutet wird, können behördliche Untersuchen eingeleitet werden. Das kann dann dazu führen, dass die Produkte verschenkt, recycelt oder vernichtet werden müssen. Ab 2027 drohen Geldstrafen und die Mitgliedsstaaten müssen diese Regeln auf den Einzel- und Onlinehandel anwenden.