Neues aus Brüssel – Nachhaltigkeits-berichterstattung soll vereinfacht werden
Aus Brüssel gibt es neue Nachrichten. Über ein sogenanntes Omnibus-Paket will die EU-Kommission eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, Nachhaltigkeits-Due-Diligence und Taxonomie anstoßen. Es sollen Berichtspflichten vereinfacht und reduziert werden. Dazu gehören Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie. Für große Unternehmen um 25 Prozent und für KMU um 35 Prozent. Die Pflichten sollen im angemessenen Verhältnis stehen. Durch die Schaffung der neuen Kategorie „kleine Mid-Caps“ sollen Unternehmen, die größer als KMU aber kleiner als Großunternehmen sind, Erleichterungen erhalten. So soll z. B. der CO2-Grenzausgleichsmechanismus vereinfacht werden.
Am 26.02.2025 hat die Kommission ihren Vorschlag vorgestellt, der jetzt ins parlamentarische Verfahren geht. Dieser enthält u. a. folgende Vorschläge zur CSRD:
- Der Anwendungsbereich soll reduziert werden:
Die CSRD soll für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten, die entweder einen jährlichen Umsatz von mehr als 50 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. EUR haben. - Begrenzung für Informationen aus der Wertschöpfungskette („value chain cap“): Für Unternehmen, die selbst nicht (mehr) der Berichtspflicht der CSRD unterliegen, will die Europäische Kommission einen freiwilligen Berichtsstandard erlassen, der auf dem von der EFRAG entwickelten Standard für KMU (VSME) basiert. So sollen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, von Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette nach diesem Standard Informationen fordern können.
- Der erste Set der ESRS soll vereinfacht werden:
Die Anzahl der Datenpunkte soll erheblich reduziert und unklare Bestimmungen geklärt werden.
Daher bleibt abzuwarten, welche Änderungen erfolgen. Nach Rechtskraft haben die Nationalstaaten dann 12 Monate Zeit, um ein Umsetzungsgesetz zu verabschieden. Es bleibt spannend!