Globale Lieferketten – Risikomanagement in Zeiten vom Coronavirus?
Eigentlich sollten es selbstverständlich sein, dass Unternehmen auch in Drittstaaten vehement gegen Menschenrechtsverletzung vorgehen. Aber große Wirtschaftsverbände, die in der globalen Wirtschaft einen Vorbildcharakter hätten, wehren sich gegen verbindliche Regelungen. Ob Massaker in Platinminen oder der Einsatz von verbotenen Pestiziden in Brasilien und Südafrika, Beispiele gibt es viele, dass große Unternehmen wie BASF oder Bayer hier gerne wegschauen und die Gesundheit der Bewohner*innen und Landarbeiter*innen auf´ s Spiel setzen. Daraus ergab sich die Forderung, dass endlich ein Gesetz deutsche Unternehmen im Ausland in die Pflicht nehmen soll. Durch Sanktionen bei mangelnder Sorgfaltspflicht oder Fahrlässigkeit sollen die Menschenrechte und die Umwelt geschützt werden. Ende 2016 verabschiedete die deutsche Regierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Unternehmen sollen Verantwortung für Menschenrechte und die Umwelt in ihren Lieferketten übernehmen. Bei Fahrlässigkeit, Vorsatz und mangelndem Engagement drohen ihnen Sanktionen. Durch ein Monitoring soll geprüft werden, ob die freiwillige Selbstverpflichtung ausreicht, oder ob nicht doch ein nationales...